Ganz gleich, ob Sie in Ihrer Funktion als Jagdscheinanwärter, Jäger, Jagdpächter oder auch als Mitglied einer Jagdgenossenschaft mit Ihren rechtlichen Problemen zu uns kommen, wir wollen und werden Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Der gesamte Rechtsbereich des Jagd- wie auch des Waffenrechts erfordert tiefgehende Kenntnisse des Bundes- und Landesjagdgesetzes einschließlich der zahlreichen hierzu ergangenen landesrechtlichen Vorschriften sowie der maßgeblichen Rechtsprechung. Die Palette der möglichen Problemstellungen ist lang und reicht vom Jagdausübungsrecht und den sich hieraus ergebenen verschiedenartigen Ansprüchen bis zur facettenreichen Thematik des Jagdpachtrechts. Wir prüfen und gestalten bei Bedarf Jagdpachtverträge, vertreten Ihre Interessen in Streitigkeiten im Hinblick auf derartige Verträge als auch in allen anderen Vertragsangelegenheiten. Fragen im Zusammenhang mit der Erteilung, dem Widerruf als auch der Entziehung von Jagdscheinen (ebenso von Waffenbesitzkarten, Waffenscheinen), Angelegenheiten des Wild- und Jagdschadenrechts wie zudem die Vertretung in etwaigen Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren sind Teil unserer anwaltlichen Tätigkeit.