Erbrecht
Das Erbrecht entwickelt sich derzeit mehr und mehr zu einem der nachgefragtesten Rechtsgebiete. Dies hat seinen Grund bereits darin, dass in den kommenden gut 10 Jahren unglaubliche 2,6 Billionen Euro vererbt werden. Gerechnet wird laut einer Studie mit weit über 5 Millionen Erbfällen in diesem Zeitraum.
Diesem gewachsenen und stetig mehr nachgefragten Bedarf stellen auch wir uns und können Ihnen unsere kompetenten Kollegen im Erbrecht zur Seite stellen.
Insbesondere unsere Kollegin,
Frau Rechtsanwältin Anja Klenz,
ist seit vielen Jahren in diesem Bereich tätig und spezialisiert.
Kaum ein Rechtsgebiet ist derart geprägt von einer – bestenfalls frühzeitigen und vorausschauenden – Beratung und in der Konsequenz auch Vermögensdisposition wie eben das Erbrecht. Potentiellen Erblassern und auch deren künftigen Erben kann zunächst ganz pauschal angeraten werden, sich rechtzeitig Gedanken über die Vermögensnachfolge und deren Gestaltung zu machen. Um unliebsamen und ungewollten Problemen aus dem Weg zu gehen, lohnt die Einholung anwaltlichen Rates.
Das sehr komplexe Erbrecht, untrennbar verbunden mit dem Schenkungs- und Erbschaftssteuerrecht, erfordert nach einhelliger Auffassung für jeden Einzelfall keine „Lösung von der Stange“, sondern eben ein passgenaues Konzept.
Testament und Erbvertrag … kein “Produkt von der Stange”
Bereits die Erstellung eines Testamentes bietet für Alleinstehende, Ehepartner, Geschiedene sowie auch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften zahlreiche, zum Teil in den Details nicht unwesentlich abweichende, Gestaltungsmöglichkeiten. Selbst die Abfassung eines „Berliner Testaments“ kann zu erheblichem Beratungsbedarf führen. Ob und inwieweit auch statt eines Testamentes ein Erbvertrag als Vermögensverfügung in Betracht kommen kann, hängt ebenso vom Einzelfall ab. Und genau das muss in den Fokus gerückt werden:
jeder Erbfall ist ein Einzelfall.
Vermächtnis, Vorerbe, Nacherbe … und (viel) mehr
Die Möglichkeiten, die daneben ein Vermächtnis oder auch die Anordnung der Testamentsvollstreckung bieten, gehören ebenso zum Beratungsstandard wie Fragen zur Erbfolge, zum Erbscheinsverfahren, Vorerben, Nacherben, Erbverzicht, Pflichtteil, zur Erbausschlagung sowie zur vorweggenommenen Erbfolge.
Spezialfall “EU-Erbrechtsverordnung”
Für Erbfälle ab dem 17.08.2015 wird im Falle eines grenzüberschreitenden Erbfalls die seit dem Jahre 2012 gültige EU-Erbrechtsverordnung zu beachten sein. Dies bedeutet, dass in einem Erbfall ab dem 17.08.2015 das Erbrecht des Landes gilt, in dem der Erblasser seinen „letzten gewöhnlichen Aufenthalt“ hatte. Ist der Erblasser beispielsweise dauerhaft aus Deutschland weggezogen und lebt ständig auf Mallorca oder in der Toskana (als beispielsweise Altersruhesitz), regelt diese EU-Verordnung in durchaus gravierender Weise Rechtsfolgen, die viele bisher nicht bedacht haben (dürften). Interessant ist in diesem Zusammenhang zum einen, dass dem Erblasser die Möglichkeit der Rechtswahl gegeben ist, und zum anderen, dass diese EU-Verordnung durchaus interessante Gestaltungsoptionen und Erbfolgen ermöglicht. Gerade auch bereits erstellte Testamente sollten deswegen auf den Prüfstand gestellt und ggfls. angepasst werden.
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht
Im Zusammenhang mit der persönlichen wie auch finanziellen Vorsorge haben schon seit Jahren die Vorsorgevollmacht als auch die Patientenverfügung große Bedeutung erlangt. Auch wenn mittlerweile von vielen Stellen hierzu Standardformulare bereitgehalten werden, sollten Sie jedoch überlegen, ob ein solches auch Ihren gerecht werden kann.
Wir selber beschäftigen uns schon seit langem mit der individuellen Ausarbeitung solcher Dokumente, wobei wir die Vorsorgevollmacht in der Regel nach Absprache mit dem Mandanten im Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen, um im Betreuungsfall die schnelle Auffindbarkeit zu ermöglichen. Aktuell werden, und das zeigt die enorme Bedeutung, beim Vorsorgeregister im Monat mehr als 20.000 Abfragen gestellt.
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Studium und 2. Staatsexamen in der Hansestadt Rostock
Rechtsanwältin seit 2003
E-Mail: ak@sass-liskewitsch.de