Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht begleitet Sie und uns – von A wie Autoversicherung bis Z wie Zahnzusatzversicherung – tagtäglich. Daher wollen wir Ihnen für Fragen, Probleme und eben die Konflikte mit den Versicherern beste Kompetenz zur Seite stellen, hier durch in erster Linie
Herrn Rechtsanwalt Michael Liskewitsch, Fachanwalt für Versicherungsrecht (zugleich im übrigen auch Fachanwalt für Verkehrsrecht).
In Deutschland entfallen auf jeden der 80 Millionen Bundesbürger etwa sechs Versicherungspolicen, was derzeit einen Bestand von ca. 450 Millionen Versicherungsverträgen ausmacht. Auf jeden einzelnen Bundesbürger entfielen, würde man das gesamte Beitragsaufkommen umlegen, für den privaten Risikoschutz mehr als 1.800 Euro im Jahr.
Doch nicht immer tritt der Versicherer nun im Schadenfall auch für diesen ein und gewährt die Versicherungsleistung, wie vom Versicherungsnehmer angenommen und erwünscht. Naturgemäß kann sicherlich nicht jedes Risiko tatsächlich auch versichert werden und auch kommt es nicht selten vor, dass man sich nicht den besten Versicherungsschutz eingekauft hat. Doch genau hier beginnen dann schon die ersten rechtlichen Probleme, denn zum einen kommt der Beratung sowie den Informationspflichten durch den Vertreter oder Makler die allergrößte Bedeutung zu, und zwar ganz gleich, ob Sie nun eine private Absicherung getroffen oder aber für Ihr Gewerbe bzw. Unternehmen Versicherungsschutz gewünscht haben. Zum anderen spielen die Versicherungsbedingungen, die von Versicherung zu Versicherung zum Teil erheblich variieren, die wesentliche Rolle für den Anspruch auf die Versicherungsleistung.
Denn die Versicherungsbedingungen enthalten nicht selten Klauseln, die unwirksam sind bzw. von den Gerichten bereits in der Vergangenheit für unwirksam erklärt wurden. Und für den Fall, dass man festzustellen glaubt, dass man für das Schadenereignis wider Erwarten doch keinen Versicherungsschutz hat, ist noch nicht aller Tage Abend, denn Versicherungsbedingungen sind immer aus der Sicht des “durchschnittlichen Versicherungsnehmers” auszulegen. Und diese Sicht ist nun einmal nicht identisch mit der Sicht des hochspezialisierten Versicherers.
Von A wie Autoversicherung über B wie Berufsunfähigkeit und K wie Krankenversicherung bis … Z wie Zahnzusatz
Kein Versicherungsfall gleicht dem anderen und bereits die Einsicht in die wesentlichen Unterlagen, hier insb. Versicherungsantrag, Versicherungsschein und die tatsächlich vereinbarten Versicherungsbedingungen, fördert durchaus interessante Ansätze zutage. Daneben lohnt der Blick in die Beratungsdokumentation des Vertreters bzw. Maklers. So kann die Vielzahl der Möglichkeiten und Angriffspunkte für den Mandanten hier nur angerissen werden, wobei allerdings bereits das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und gerade auch die Rechtsprechung als grundsätzlich verbraucherfreundlich gelten darf. In einzelnen Bereichen kommt es allerdings auch zu immer wiederkehrenden Problemstellungen. Zu nennen seien hier im Bereich der
- Unfallversicherung – Fragen zur Invaliditätsleistung, ärztlichen Invaliditätsfeststellung, Gliedertaxe, Progression, „Einwirkung von außen“, Bänderverletzungen, Infektionsklausel (gerade im Falle eines Zeckenbisses mit FSME / Borreliose) und zu Unfällen beim Sport
- Berufsunfähigkeitsversicherung (BU/BUZ) – Verweisungsklauseln, die Grenzen der Verweisungsmöglichkeit des Versicherers, Probleme im Bereich der Nachprüfung durch den Versicherer, Berufsunfähigkeit bei Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit
- Wohngebäudeversicherung – Leitungswasserschäden, Frostschäden, Sturmschäden, Brand- und Feuerschäden, grobe Fahrlässigkeit mit Kürzung der Versicherungsleistung, Wiederherstellungskosten einschließlich der Neuwertspitze
- Krankenversicherung – immer wieder das Thema „fehlende medizinische Notwendigkeit“, Alternativmedizin, Streitigkeiten im Bereich Krankentagegeld und Zahnzusatzversicherung
- Kfz-Versicherungen – Versicherungsregress und deren Höhe, grobe Fahrlässigkeit bei der Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt und deren Auswirkungen auf den Versicherungsschutz
- Haftpflicht und Hausrat, Elektronikversicherung, Reiserücktritt – kleine und große Probleme aller Art
In der Praxis tauchen des weiteren immer wieder die gleichen Einwände der Versicherer auf, wenn es darum geht, nicht für den Schaden einzutreten oder die Versicherungsleistung nicht voll zu erbringen. Die Themen der Obliegenheitsverletzung, der groben Fahrlässigkeit, der Risikoausschlüsse oder auch der Gefahrerhöhung kommen allzu häufig vor. Auch kommt es nicht selten zum Streit über die Höhe der zu zahlenden Versicherungsleistung, da diese nicht selten hinter den (berechtigten) Vorstellungen des Versicherungsnehmers zurückbleibt.
Unsere bisherigen Erfahrungen besagen, dass insbesondere in den Bereichen der Kfz-Versicherung, der privaten Krankenversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Unfallversicherung am häufigsten gestritten wird. Auch drehen sich die Auseinandersetzungen hier oft um immer dieselben Probleme. So ist nach einem Diebstahlsschaden eines Kfz die Angabe der Laufleistung, der Nachweis der Entwendung sowie dann letztlich auch die Höhe der Zahlung immer und immer wieder Streitpunkt.
Festzustellen ist leider, dass viele Streitfälle die Vermutung nahe legen, dass die Versicherer hier die Unerfahrenheit und Rechtsunwissenheit des Versicherungsnehmers durchaus bewusst ausnutzen, um eine ablehnende Entscheidung zu treffen. Doch für den Laien ist es kaum möglich, sich hier im Gewirr aus dem altem und dem neuen, zum 01.01.2008 in Kraft getretenen Versicherungsvertragsgesetz (VVG), der nachträglichen Anpassung von Versicherungsbedingungen sowie der Fülle an Rechtsprechung zurecht zu finden.
Mit dem neuen VVG hat sich vieles geändert, doch genauso viel ist noch ungeklärt und beschäftigt die Gerichte täglich. Und seien es nun Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, zunehmend auch die Rechtsschutzversicherung oder eben Unfall-, Kranken-, Berufsunfähigkeitsversicherung … Pflegeversicherung … jede Sparte hat ihre eigenen rechtlichen Probleme. Und nicht selten sind es sehr spezielle Detailfragen, die es hier zu prüfen und zu klären gilt.
Im Zusammenhang mit dem CORONA-Virus (COVID-19 oder auch SARS-CoV-2) dürften auch Fragen sowie Probleme bei der Betriebsschließungsversicherung aufkommen. In bestimmten Branchen, insb. der Gastronomie, dem Hotelgewerbe und dem Lebensmittelbereich, sind Betriebe für den Fall einer Betriebsschließung regelmäßig versichert. Wir vermuten, dass die Versicherungswirtschaft in den Abwehrmodus schaltet. Wir sind der Auffassung, dass auch das CORONA-Virus über eine Verordnung, die am 01.02.2020 in Kraft getreten ist, voll zum Versicherungsschutz gehören muss. Alternativ stellen sich Fragen der ordnungsgemäßen Beratung der Betriebe zum fehlenden oder mangelhaften Versicherungsschutz.
Einzelprobleme
Im Bereich einzelner Versicherungen, die erst nach Stellung von Gesundheitsfragen abgeschlossen werden, kommt es seit Jahren massiv zu Auseinandersetzungen wegen angeblicher Anzeigenobliegenheitsverletzungen und deren Folgen bis hin zu Kündigung, Rücktritt und Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Doch der Versicherungsnehmer sollte nicht kapitulieren, wenn der Versicherer zu diesen vermeintlichen “Rechten” greift, denn zum Beispiel sind die vorformulierten Gesundheitsfragen wiederholt von Gerichten als intransparent moniert worden. Gleiches gilt zudem auch für die Belehrungen im Antragsformular, auf die sich der Versicherer dann bezieht. Dieser kann sich jedoch nur dann auf falsche Angaben berufen, wenn er über die Rechtsfolgen an richtiger Stelle (was schon nicht selten das erste Problem ist) und in vollem Umfang (auch hier haben die Versicherer – glücklicherweise – nicht alles richtig gemacht) sowie in der richtigen Form belehrt hat.
Spezialversicherungen und Gewerbeversicherungen … D&O
Und auch dann, wenn Ihnen tatsächliche und rechtliche Probleme in den speziellen Bereichen der Schiffsversicherungen, der D&O-Versicherung, der großen Palette der Gewerbeversicherungen … zu schaffen machen, dann fragen Sie uns um Rat.
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RechtsanwaltFachanwalt für Arbeitsrecht
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