Weitere Rechtsgebiete
Was wir ansonsten noch können, weil wir uns auch hier spezialisiert haben, nämlich…
- Gewerbemietrecht und Wohnungseigentumsrecht
- Schadensrecht
- Gesellschaftsrecht (für Heilberufler)
- Transport- und Speditionsrecht (hierzu siehe bitte unter Verkehrsrecht)
lesen Sie zusammengefasst auf dieser Seite in kleinen Kapiteln (sortiert wie oben).
Gewerbemietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Das Gewerbemiet- und Wohnungseigentumsrecht hat sich in den vergangenen Jahren stetig gewandelt. Weitere Gesetzesreformen und gerade auch der Einfluss der vielschichtigen Rechtsprechung werden die Rechte und Pflichten von Mietern, Vermietern, Käufern und Verkäufern, aber auch Verwaltern und Immobilienmaklern in den nächsten Jahren immer wieder ändern.
Auch hier sind wir spezialisiert und seit über 15 Jahren in diesem Gebiet zuhause.
Die Beratung und Vertretung im Gewerbemiet- und Wohnungseigentumsrecht ist geprägt durch die komplexen Interessen der beteiligten Vertragsparteien. Gerade wegen der existentiellen Fragen halten wir es für vorteilhaft, schon frühzeitig als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Eine umfassende und weitsichtige Beratung wird in vielen Fällen dazu führen können, dass kostenintensive und langwierige Gerichtsprozesse vermieden werden.
Gewerbe(raum)mietrecht
Gewerbemietrecht ist nicht Wohnraummietrecht und stellt vollkommen andere Anforderungen an die anwaltliche Beratung und Vertretung sowie gerade auch an die Gestaltung des Gewerbemietvertrages.
Wesentlicher Unterschied zum Wohnraummietrecht ist bereits, dass den Vertragsparteien deutlich mehr Gestaltungsfreiheit zur Verfügung steht. Dies wiederum bedeutet, dass die Erstellung, Änderung und Anpassung von Verträgen im Gewerberaummietrecht einen ganz besonderen Beratungsbedarf erfordert. Während das Wohnraummietrecht weitreichend im BGB und anderen Nebengesetzen geregelt ist, spielen im Gewerberaummietrecht noch andere rechtliche Grundlagen, hier insb. auch das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen, und eben die Kenntnis der umfassenden Rechtsprechung eine große Rolle.
Neben den gängigen auch hier relevanten mietrechtlichen Problemen (Mietminderung, Mietmängel, Mietzins, Kaution, Betriebskosten) sind im Gewerberaummietrecht ganz spezielle Sonderprobleme zu beachten. In der Beratungspraxis sind daher auch immer wieder Fragen zur Mietdauer bei der Befristung von Verträgen, zu Verlängerungsoptionen, der im Gewerberaummietrecht mögliche Konkurrenzschutz und Probleme im Zusammenhang mit dem Vertragszweck von weitreichender Bedeutung.
Auch im Gewerbemietrecht wird zwar häufig auf gängige Vertragsformulare zurückgegriffen, doch in der Praxis zeigt sich bereits, dass diese nicht immer zum konkreten Mietverhältnis passen. Überdies sind auch Muster im Umlauf, die als nicht mehr aktuell und rechtsprechungskonform gelten. Allgemein sollte daher abgewogen werden, ob nicht mit anwaltlicher Hilfe ein passgerechter und dem Einzelfall gerecht werdender Gewerberaummietrechtsvertrag erarbeitet wird.
Wohnungseigentumsrecht
Im Zentrum des Wohnungseigentumsrechts steht das Wohnungseigentumsgesetz, welches insbesondere die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümergemeinschaft sowie deren Verwaltungsorgane regelt. Ein besonderes, oftmals allerdings auch problembehaftetes, Verhältnis besteht naturgemäß zum bestellten (und möglicherweise auch abberufenen) Verwalter. Doch gerade auch die rechtlich vielschichtigen Beziehungen der einzelnen Eigentümer untereinander, auch eben zur Eigentümergemeinschaft sowie deren Verwaltungs(organen) erfordern für einen Anwalt umfassende Kenntnis von dieser Spezialmaterie.
Wirtschaftsplan, Hausgeld, Instandhaltungsrücklage, Sonder- und Gemeinschaftseigentum, diverse Auskunftsansprüche sind Begriffe, die jedem Wohnungseigentümer zwar geläufig sein dürften, deren rechtlicher Inhalt oft nur für einen sich mit der Materie intensiv beschäftigenden Berater, wie eben einem spezialisierten Anwalt, in Gänze beurteilbar ist.
Auch zeigt sich in unserer Praxis, dass durchaus Fragen im Zusammenhang mit Außenanlagen, Zuwegungen, Stellplätzen, Gebäudemängeln, Versorgungsverträgen, natürlich der Jahresabrechnung des Verwalters und den Verwalterbefugnissen immer wieder zu Auseinandersetzungen führen. Genauso sind es aber Dinge, wie eine mangelhafte Trittschalldämmung, die Fernsehanlage, die Fensterverglasung, die Klingelanlage, der Fahrradkeller, die Haustierhaltung usw., die uns tatsächlich wie rechtlich beschäftigen.
Zivilrecht . Vertragsrecht . (Personen)Schadensrecht . Gesellschaftsrecht
Zivilrecht… Privatrecht… Begriffe, die zwar an sich nicht ganz identisch sind, aber im allgemeinen geht der Rechtssuchende davon aus, dass darunter all das an Rechtsbeziehungen fällt, was nicht “Verwaltungsrecht” ist. Im Grunde genommen gehört zum Privatrecht auch das Arbeitsrecht, das (Gewerbe)Mietrecht… gewissermaßen Teilgebiete desselben. Tatsächlich betrifft das Privatrecht alle gängigen Schuldverhältnisse, Verträge jeder Art, wie Kaufverträge, Werkverträge, Dienstverträge, Auftragsverhältnisse. Daneben geht es im Privatrecht um das Sachenrecht (es geht um Besitz und Eigentum… und nicht nur im Zusammenhang mit Grundstücken), sowie aber eben gerade oft auch um Fragen zum Schadenersatz.
Rechtsfragen des Alltags
Im Prinzip geht es hier um alle (Rechts)fragen des täglichen Lebens und gerade auch in diesen sind es eben Details, die über Erfolg – juristisch, tatsächlich und finanziell – entscheiden. Gerade schon bei einem “normalen” Kaufvertrag ist es von wesentlicher Bedeutung, zu wissen, wie ein Mangel angezeigt wird und zwar so, dass die Mängelanzeige dazu führt, dass alle Rechte erhalten bleiben. Wer z.B. gleich eine mangelhafte Sache (sei es nun ein Auto, eine Waschmaschine, ein Möbelstück usw.) repariert und erst danach den Mangel anzeigt, hat in der Regel schon sein Nachbesserungsrecht verspielt. Wenn es wiederum um einen Werkvertrag (Bauverträge, Reparaturaufträge, Handwerkeraufträge, Gutachten) geht, liegen die rechtlichen Dinge wieder zum Teil ganz anders. Und so verhält es sich mit jedem Vertragstyp und jedem sonstigen Rechtsverhältnis… jedes für sich hat seine Besonderheiten und rechtlichen Grundlagen. Und auch in diesem Bereich ist die Rechtsprechung sehr umfangreich und zum Teil auch sehr differenzierend.
Schadensrecht
Soweit es um Schadenfälle aller Art geht, sei nur der Hinweis gemacht, dass Begriffe wie Verschuldenshaftung, Gefährdungshaftung, Mitverschulden, Schadenminderung, Kausalität… sicherlich für die meisten Rechtssuchenden kaum selbsterklärend sind… und zudem im Bereich der Schadenersatzpositionen allein das Erkennen derselben und dann das Ermitteln sowie auch Berechnen höchst problematisch sein kann. Bei einem Sachschaden geht es oft auch um existenzielle Fragen und eben Schadenspositionen, wie den Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden, Unterhaltsschaden, vermehrte Bedürfnisse und vieles mehr.
Gesellschaftsrecht
Personenvereinigungen in all ihren Ausprägungen begegnen uns täglich in unserer Arbeit. Rechtsnormen, insb. des BGB und des HGB, aber auch die komplexe Rechtsprechung ermöglicht Unternehmen die vielfältigsten Gestaltungsmöglichkeiten. Seien es Heilberufler (Ärzte, Zahnärzte) oder Handwerker, Freiberufler, Gewerbetreibende … sie alle benötigen Rechtssicherheit und eben eine tragfähige Basis für ihre unternehmerische Tätigkeiten. Angefangen bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), über die GmbH, die GmbH & Co. KG, die Partnerschaftsgesellschaft (PartG), OHG, KG, Aktiengesellschaft bis hin zu Genossenschaften und Vereinen gibt es zahlreiche Optionen, Nuancen und auch Spitzfindigkeiten.
Transport- und Speditionsrecht
Angesprochen sind hier in erster Linie natürlich Transportunternehmen, Speditionen, Fuhrparkinhaber, Logistikfirmen und ähnliche Betriebe, die mit dieser sehr speziellen Rechtsmaterie zu tun haben (müssen).
In unserer Kanzlei hat sich dieses Gebiet aus dem Umstand heraus entwickelt, dass wir über die Jahre im Zusammenhang mit der Unfallschadenregulierung auch mit Unternehmen zu tun hatten und haben, die eben über Lkw und Spezialfahrzeuge, zum Teil in größeren Flotten, verfügen und im Transportgeschäft zuhause sind. Mit der Regulierung von Sachschäden nach Unfällen kamen irgendwann Fragen zur Ladungssicherung und dann eben auch Beratungsbedarf im Bereich des Transportrechts bis hin zur Klärung von Transportschäden.
Von daher lag es auch nahe, dieses Gebiet in unserem Dezernat für Verkehrs- und Versicherungsrecht anzugliedern, so dass Sie hier mit Herrn Rechtsanwalt Michael Liskewitsch als Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie auch Versicherungsrecht und seinem Team auf kompetente Partner in unserem Hause treffen.
Schulungen . Fortbildungen und mehr
Gern weisen wir darauf hin, dass wir immer bereit sind, Sie auch in Ihren Unternehmen zu all diesen Fragen zu schulen. Hier greifen wir bei Bedarf auf die Erfahrungen und das Know-how einer hier vor Ort ansässigen Verkehrsausbildungsstätte zurück und stehen Ihnen insoweit auch als Team zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.
Allgemein gilt…
Wir beraten Sie gern in allen Ihren Belangen und Fragen. Da wir Ihnen aber auch nicht vormachen wollen, dass wir nun wirklich alles wissen und können, werden wir Ihnen natürlich offen sagen, wenn wir Ihren Problemen und Bedürfnissen einmal nicht selbst gerecht werden können. Doch dann geben wir Ihnen gern Kollegen, deren Erfahrung und Kompetenz wir über die Jahre kennen und schätzen gelernt haben, an die Hand, empfehlen diese oder werden auch gemeinsam für Sie tätig.
Aber scheuen Sie sich nicht, uns zu fragen, ob wir Ihnen in Ihrer ganz speziellen Situation behilflich sein können!
Aktuelle Fälle
Aktuelles aus Rechtsprechung und Gesetzgebung finden Sie in unserem Blog bzw. News-Bereich, den Sie unter dem nachfolgenden Link direkt erreichen. Noch mehr Informationen gibt es zu sehen und zu lesen unter unserem Profil bei Facebook und Instagram.
Alle Urteile und Beispielfälle in unserem Blog
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Axel Saß
RechtsanwaltFachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Strafrecht . Apothekenrecht . Sportrecht
1974 geboren in Rostock
Studium in der Hansestadt Greifswald
2. Staatsexamen in Potsdam
selbständig als Rechtsanwalt seit 2003
E-Mail: as@sass-liskewitsch.de
Michael Liskewitsch
RechtsanwaltFachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Transport- und Speditionsrecht . Schadenrecht
1971 geboren in Bergen / Rügen
Studium in der Hansestadt Greifswald
2. Staatsexamen in der Hansestadt Rostock
selbständig als Rechtsanwalt seit 2003
E-Mail: ml@sass-liskewitsch.de
Anja Klenz
RechtsanwältinFachanwältin für Verkehrsrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Erbrecht . Verkehrsordnungswidrigkeiten
1974 geboren in Bützow
Studium und 2. Staatsexamen in der Hansestadt Rostock
Rechtsanwältin seit 2003
E-Mail: ak@sass-liskewitsch.de