Verkehrsrecht
Einer unserer Schwerpunkte besteht in der Beratung und Betreuung in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten sowie im allgemeinen Schadensrecht/Personenschadensrecht.
Um diesem sehr umfangreichen und vielfältigen Rechtsgebiet gerecht zu werden, haben wir in den vergangenen Jahren ein eigenes Dezernat aufgebaut. Ansprechpartner auf anwaltlicher Seite sind hier
Herr Rechtsanwalt Michael Liskewitsch als Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie zugleich auch Fachanwalt für Versicherungsrecht
und
Frau Rechtsanwältin Anja Klenz als ebenfalls Fachanwältin für Verkehrsrecht,
die beide jeweils über mehr als 20 Jahre Erfahrung gerade auch in diesem sehr umfangreichen Rechtsgebiet verfügen.
Dieser gesamte Rechtsbereich ist besonders geprägt von einer weitreichenden Rechtsprechung, deren Kenntnis zumeist unumgänglich ist, um den Interessen der Mandanten in diesem Bereich vollauf gerecht werden zu können.
Verkehrsunfall
Sollten Sie Geschädigter eines Verkehrsunfalls oder auch eines anderen Schadensereignisses geworden sein, werden wir Sie mit Rat und Tat bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadenersatz (Reparaturkosten bzw. Wiederbeschaffungskosten nach Totalschaden, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Verdienstausfall bzw. Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden u.a.) und Schmerzensgeld begleiten.Besonderheiten nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden (im allgemeinen Sprachgebrauch auch oft pauschal als Blechschaden, VKU bezeichnet) sind die Fälle der sog. Opfergrenze (Fälle bis 130 Prozent), der Neuwertentschädigung wie auch die lebhafte Rechtsprechung zum Unfallersatztarif. Hier und wie allgemein nach einem Unfallschaden ist es aus anwaltlicher Sicht wichtig, unmittelbar und schnellstmöglich die richtigen Weichenstellungen zu treffen und die richtigen Ansprechpartner zu kontaktieren. Und dies sind in der Regel nicht die gegnerischen Versicherer, da diese systematisch in die Rechte der Geschädigten und ihrer Partner (insb. Werkstätten, unabhängige Sachverständige) eingreifen.
An dieser Stelle sei zudem angemerkt, dass auch die Kosten der anwaltlichen Beauftragung vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer im Falle einer Haftung zu zahlen sind, so dass in diesen Fällen eine Rechtsschutzversicherung nicht einmal benötigt wird.
Eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Anwalt Ihres Vertrauens ist anzuraten, um rechtliche wie auch praktische Fragen ohne großen Zeitverzug und auch Anspruchsverlust zu klären. Der anwaltliche Rat ist oftmals auch bares Geld wert, wenn es darum geht, nach einem Schadensereignis eigene finanziell bedeutende Entscheidungen zu treffen. Gerade in diesem Bereich sollte auch das oft übersehene (leider auch recht unbekannte) und zu deutlich besseren Abrechnungsergebnissen führende Quotenvorrecht ins Auge gefasst werden.
Selbstverständlich werden wir Ihnen ebenso behilflich sein, wenn Sie selbst in Anspruch genommen werden und sich hiergegen verteidigen wollen. Im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall kommt es auch nicht selten zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen einen Unfallbeteiligten bis hin zum Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung.
Bußgeldverfahren / OWI-Verfahren / Fahrerlaubnis und Führerschein
Im Bereich des Verkehrsrechts stehen zudem Probleme im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern und Fahrverboten, der Erteilung sowie Wiedererlangung der Fahrerlaubnis (Thema MPU) im Vordergrund. In diesem Zusammenhang sollte Ihr Anwalt auch immer das seit dem 01.05.2014 neu bestehende Fahreignungsregister (davor Verkehrszentralregister) sowie die Tilgung von Voreintragungen im Auge haben und ein Blick in den aktuellen Bußgeldkatalog lohnt auch. In der Praxis zeigt sich mittlerweile, dass seit der Einführung des Fahreignungsregisters deutlich schneller die Entziehung der Fahrerlaubnis droht.
Für den Bereich der Bußgeldverfahren spielen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen sowie Abstandsverstößen die Kenntnis der einzelnen und sehr kritisch zu betrachtenden Messverfahren eine Rolle. Ob Radarmessverfahren, Lichtschrankenmessverfahren, Laserverfahren oder sonstige Verfahren (z.B. auch Messung durch Nachfahren), jedes Messverfahren hat seine Besonderheiten und auch spezifischen Fehlerquellen.
Bundesweit werden regional bedingt höchst unterschiedliche Messgeräte eingesetzt, wobei zu den bekanntesten und aktuell stark diskutierten sicherlich die Verfahren
Poliscan Speed, ESO ES 1.0, ESO ES 3.0, Traffiphot S, TRAFFISTAR 350S, TRAFFIPAX SpeedoPhot, VKS 3.0 und 3.01 sowie die typischen Lasermessungen mittels „Laserpistolen“ Riegl FG21-P, LAVEG, LaserPatrol und LEIVTEC XV2 / XV3 gehören dürften. Zudem sind wir regelmäßig mit den Verfahren Multanova, Vidista, ProVida 2000, ViBrAM-BAMAS und VAMA konfrontiert. Aktuell begegnet man auch zunehmend dem sog. Enforcement Trailer.
In diesem Bereich ist eine Klärung und Überprüfung der Messung wie auch des gesamten Verfahrensablaufs nur möglich, wenn zum einen die vollständige Verwaltungsakte (mit Qualifizierungsnachweisen der Messbeamten, Messunterlagen, Eichunterlagen, der “Lebensakte“) eingesehen und im weiteren Verlauf bestenfalls die gesamte Messserie analysiert wird. Dies führt nicht selten zu einer positiven Beeinflussung des Bußgeldverfahrens bis hin zur Einstellung. Die Fehlerquellen sind vielfältig und beginnen schon mit der ungenauen Bezeichnung von Vergehen im Bußgeldbescheid, unvollständigen Unterlagen bis hin zu vielfältigsten Messfehlern. Wir arbeiten hier mit spezialisierten Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen, die durch entsprechende Softwareprogramme in der Lage sind, selbst komplexe Messkonstellationen aufzuschlüsseln, denn häufig ergeben sich Fehler auch nur aus Abweichungen in der gesamten Messserie (beispielsweise eines Tages). Mittlerweile ist bereits die Akteneinsicht zu einer Wissenschaft geworden, denn allein über den Umfang wird vehement gestritten.
Zur optimalen Verteidigung in Bußgeldverfahren gehört auch und gerade die professionelle Vorbereitung einer Verhandlung vor einem Amtsgericht, denn die Stellung von Beweisanträgen ist im Hinblick auf das einzig zur Verfügung stehende Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde von herausragender Bedeutung. Ungenauigkeiten und Fehler kosten hier sofort den Erfolg.
Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, trägt diese die gesamten Kosten des Verfahrens einschließlich der Beauftragung eines Sachverständigen, im übrigen auch bereits im Verwaltungsverfahren (und hiervon machen wir zunehmend mehr Gebrauch… mit sehr positiven Erfahrungen). Sie können uns aber auch immer ansprechen, falls Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, zumal wir für eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten bereits bei Vorlage eines Anhörungsbogens oder eines Bußgeldbescheides immer einen schnellen Rat parat haben. Und noch ein wichtiger Hinweis zur Rechtsschutzversicherung: Die allseits bekannte Wartezeit von 3 Monaten ab Abschluss des Vertrages gilt in der Regel nicht beim Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (sowie auch nicht im Bereich Schadenersatz- und Strafrechtsschutz).
Verkehrsstrafsachen
In diesem Bereich kooperieren wir seit einigen Jahren mit Fachkollegen*innen, besondere Fachanwälten für auch Strafrecht zusammen, da eine effektive Vertretung und Verteidigung unserer Mandanten so am besten gewährleistet ist. Wir halten von daher auch die Vermittlung von Fachkollegen*innen für wichtig, denn von Beginn an sollte ein Mandant schon die richtigen Entscheidungen mit unserer Hilfe treffen können.
Dies betrifft ganz besonders die Verteidigung wegen des strafrechtlichen Vorwurfs einer Trunkenheitsfahrt / Drogenfahrt, einer Verkehrsunfallflucht (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), eines Fahrens ohne Fahrerlaubnis, einer Nötigung im Straßenverkehr oder eines sonstigen Delikts aus dem Verkehrsstrafrecht dar. Grundsätzlich kann an dieser Stelle allen von einer Ordnungswidrigkeit oder einem Strafvorwurf Betroffenen geraten werden, sich zeitnah mit einem Anwalt zu beraten und denken Sie daran, dass hier im Besonderen gilt: „Schweigen ist Gold“. Nur so verbleiben Ihnen und Ihrem Anwalt alle Chancen einer optimalen Verteidigung, und die sollte so früh wie möglich beginnen. Bei der Vermittlung von spezialisierten Fachkollegen*innen sind wir sehr gern behilflich.
Schlagwortartig spielen bekanntlich im Verkehrsstrafrecht Begriffe wie Atemalkohol (AAK), Blutalkohol (BAK), Nachtrunkeinwand, Sperrfrist und Sperrfristverkürzung, THC, Cannabis, BtM und Drogen jeder Art, Führerscheintourismus, „Idiotentest“ (MPU), die Frage der Wahrnehmbarkeit bei der Unfallflucht usw. eine Rolle. Wir kennen die Fachkollegen*innen, die wir insoweit empfehlen, auch alle persönlich aus der langjährigen Zusammenarbeit. Wir wollen unsere Mandanten auch immer in den besten Händen wissen, selbst wenn es nun nicht unser Metier ist.
Verkehrsversicherungsrecht
Aber auch versicherungsrechtlich bietet das Verkehrsrecht einige Tücken und Unwägbarkeiten, hier gerade nach einem Diebstahlsschaden, einem Wildschaden oder gar bei einem Regress des Versicherers.
Vor allem nach einem Unfall, bei dem eine Alkoholfahrt, das Überfahren einer roten Ampel oder eine sonstige Obliegenheitsverletzung eine Rolle spielt, ist der anwaltliche Rat bares Geld wert. Speziell wird seit Jahren sehr kontrovers in der Rechtsprechung diskutiert, ob eine Unfallflucht immer zum Versicherungsregress bzw. zum Verlust des Versicherungsschutzes führt, was absolut zu verneinen ist.
Speditionen, Fahrzeugflotten, Transportunternehmen
Wir befassen uns ebenso mit der umfassenden Betreuung / Beratung von Spediteuren, Transportunternehmen und Verantwortlichen diverser kleiner und mittlerer Fuhrparks und Fahrzeugflotten. In diesem Zusammenhang bieten wir Schulungen und Erfahrungsaustausch zum gesamten Verkehrsrecht einschließlich der Themen Fahrerschulung, Ladungssicherung und weiteres an, wobei wir hier auf die Kooperation mit spezialisierten Fahrschulen und Verkehrsausbildungsbetrieben sowie auch Sachverständigen zurückgreifen.
Ihre Fachanwälte für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht
Die Kollegen
Herr Rechtsanwalt Michael Liskewitsch als Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie auch Fachanwalt für Versicherungsrecht
und
Frau Rechtsanwältin Anja Klenz als Fachanwältin für Verkehrsrecht
stehen unserem Dezernat als erste Ansprechpartner vor.
Zudem ist Herr Rechtsanwalt Liskewitsch Partneranwalt der Kfz-Innung MV, Beirat der Rechtsanwälte im BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.) sowie auch Mitglied in der ARGE Verkehrsrecht im DAV.
Da Sie im Falle eines Unfalles natürlich sofortige Hilfe benötigen, stellen wir sicher, dass Sie Ihre Fragen und Anliegen in unserem Büro auch immer schnellstmöglich loswerden können.
Erreichen können Sie uns unter der zentralen Rufnummer 0381 455806 oder über Email an mail@slk-fachanwaelte.de. Benutzen Sie gern unser Kontaktformular, über welches wir natürlich auch außerhalb der Bürozeiten schnell erreichbar sind.
News
Aktuelles aus Rechtsprechung und Gesetzgebung finden Sie in unserem Blog bzw. News-Bereich, den Sie unter dem nachfolgenden Link direkt erreichen. Noch mehr Informationen gibt es zu sehen und zu lesen unter unserem Profil bei Facebook.
Aktuelles für Sie in unserem Blog
Sie wünschen Rechtsbeistand?
Axel Saß
RechtsanwaltFachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Strafrecht . Apothekenrecht . Sportrecht
1974 geboren in Rostock
Studium in der Hansestadt Greifswald
2. Staatsexamen in Potsdam
selbständig als Rechtsanwalt seit 2003
E-Mail: as@sass-liskewitsch.de
Michael Liskewitsch
RechtsanwaltFachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Transport- und Speditionsrecht . Schadenrecht
1971 geboren in Bergen / Rügen
Studium in der Hansestadt Greifswald
2. Staatsexamen in der Hansestadt Rostock
selbständig als Rechtsanwalt seit 2003
E-Mail: ml@sass-liskewitsch.de
Anja Klenz
RechtsanwältinFachanwältin für Verkehrsrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Erbrecht . Verkehrsordnungswidrigkeiten
1974 geboren in Bützow
Studium und 2. Staatsexamen in der Hansestadt Rostock
Rechtsanwältin seit 2003
E-Mail: ak@sass-liskewitsch.de