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OLG Fankfurt am Main, Urteil vom 30.12.2021, 2 U 28/21
Schmerzensgeld nach Unfall mit nicht verkehrssicherem Mietwagen / Unwirksame Geschäftsbedingungen eines gewerblichen Vermieters
Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel der Mietsache gemäß § 536a Abs. 1 S. 1 BGB kann auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden.
Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel der Mietsache kann indes für die Verletzung von Kardinalpflichten nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden. Dies würde eine unangemessene Benachteiligung des Mieters gemäß § 307 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 BGB bedeuten.
Bei einem Kfz-Mietvertrag handelt es sich um solche Kardinals(pflichten), wenn sie den grundlegenden, für den Vertragszweck des sicheren Fahrens unabdingbaren technischen Zustand des Mietfahrzeugs betreffen, insbesondere die Funktionsfähigkeit von Lenkung und Bremsen.+
AG Frankfurt a. M., Urteil vom 25.8.2017, 32 C 3586/16 (72)
Blockieren der Straßenbahnschienen durch parkendes Kfz kann teuer werden
Wenn Straßenbahnschienen durch ein parkendes Kfz so blockiert werden, dass die Straßenbahn die betreffende Stelle nicht passieren kann und damit die Benutzung vollständig aufgehoben wird, ist der Verantwortliche zum Schadenersatz – hier für die Taxibeförderungskosten der Fahrgäste – verpflichtet.
Quelle: Beck-Verlag / DAR 2018, 449 / beck-online