LG Köln, Urteil vom 15.08.2017, 30 O 53/17
«Auffahrunfall» auf Skipiste
Bei einer Kollision eines nachfolgenden Skifahrers mit einem vorausfahrenden Skifahrer spricht der Beweis des ersten Anscheins für einen Verstoß des von hinten kommenden Skifahrers gegen die FIS-Regel Nr. 3, wonach der von hinten kommende Skifahrer seine Fahrspur so wählen muss, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.
Quelle: LG Köln, Urteil vom 15.08.2017 – 30 O 53/17, BeckRS 2017, 132854 (Leitsatz der Redaktion)
OLG Brandenburg, Urteil vom 29. 11. 2019, 7 U 129/18 (r+s 2020, 154)
Springt der Torwart beim Fußballspiel – obgleich er den Ball noch erreichen könnte – einen gegnerischen Spieler mit gestrecktem Bein an, um ihn zu stoppen, nimmt er dessen Verletzung (hier: Schien- und Wadenbeinbeinbruch) billigend in Kauf, so dass keine Deckung im Rahmen der Privaten Haftpflichtversicherung besteht.
>> >> >> Volltext unter: OLG_Brandenburg_Fusball_PHV_7U129/18
Es danken Eure Rechtsanwälte / Fachanwälte aus Rostock – auch dabei, wenn es um rechtliche Fragen zum Sportrecht und zum “drumherum” geht.