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RASENMÄHEN, LAUBSAUGEN & CO. – wann ist denn eigentlich “Ruhezeit”?
Also, in der Regel gilt folgendes:
In Wohngebieten dürfen Laubsauger, Rasenmäher und Co. an den Werktagen (Montag bis Samstag) zwischen 7 und 20 Uhr ihren Dienst tun. Und ja, der Samstag ist ein Werktag!
Aber wenn diese Geräte dann über 88 Dezibel und mehr “machen”, dann geht das nur zwischen 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr (natürlich Montag bis Samstag).
Wenn aber das Gerät das sog. Europäische Umweltzeichen trägt, dann darf wiederum zwischen 7 und 20 Uhr “gewerkelt” werden.
Der Sonntag und Feiertage sind aber tabu.
Die geräuscharmen Handrasenmäher und solche mit “leisem” Elektroantrieb dürfen aber auch außerhalb der Zeiten ihren Dienst tun.
Sonderregelungen können sich aber in den Gemeinden wegen dortiger Satzungen usw. ergeben (also andere Zeiten und auch das Mittagspäuschen können dort anders geregelt sein). Und Abweichendes kann es auch für Gebiete geben, die eben nicht Wohngebiete sind.
Und was ist mit unserem neuen “Freund”, dem Mähroboter? Wenn der Mähroboter das EU-Prüfsiegel hat, dann ist sicher, dass der Mähroboter die Lärmobergrenze von 59 Dezibel nicht überschreitet. Dann kann “ROBI” (oder wie auch immer ihr Euren Mähroboter nennt) seinen Dienst eben ohne Einschränkung machen. Ist er lauter, dann ist alles wie oben.
Na, PUH, jetzt wird klar, warum so mancher Nachbar auch mal am Samstag beim Mittagsschläfchen auf der Terrasse durch die Gegend knattern darf. Aber mal ehrlich, wir fänden es richtig gut, wenn auch dort, wo das erlaubt ist, jeder dem Anderen sein Mittagspäuschen auch am Samstag gönnt und mal 2 Stunden etwas “anderes” macht.