Unwissende Fluggäste verschenken (häufig) bares Geld
Urlaubszeit – Reisezeit. Wie ärgerlich sind gerade während der schönsten Zeit des Jahres stundenlange Flugverspätungen. Statt am schönen Urlaubsort muss die Zeit auf überfüllten Flughäfen mit stundenlangem Warten zugebracht werden.
Seit dem Jahr 2004 gibt es bei über drei Stunden Verspätung von europäischen Airlines Entschädigungen von bis zu € 600,00 pro Person. Bei einer vierköpfigen Familie kann eine Flugverspätung zur Refinanzierung des gesamten Urlaubes führen.
Das Problem: über 60 % von befragten Fluggästen kennen ihre Rechte nicht und verzichten so auf viel Geld. Doch auch Passagiere, die ihre Rechte kennen, lassen sich häufig von der schlechten Kommunikation oder vom Schweigen der Airlines abschrecken. Dies scheint eine bewusste Strategie zu sein. So werden außergerichtlich angemeldete Ansprüche oft nicht beantwortet oder pauschal abgelehnt. Dies erfolgt häufig mit dem Verweis auf ein unabwendbares Ereignis, das jedoch selten konkret benannt wird.
Technische Probleme oder normale Wettererscheinungen sind keine unabwendbaren Ereignisse. Als solche werden vielmehr Streiks oder Phänomene wie die Aschewolke des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull anerkannt. Sobald die berechtigten Ansprüche der Fluggäste dann vor Gericht geltend gemacht werden, erfolgt häufig sofort die Anerkennung durch die Fluggesellschaften. Mit der Auszahlung der Entschädigungssumme geht es dann sehr schnell. Aufgrund der bestehenden eindeutigen Rechtsprechung und dieser verbraucherunfreundlichen Strategie macht es für Fluggäste bei jeder Flugverspätung einer europäischen Fluggesellschaft Sinn, die eigenen Ansprüche überprüfen zu lassen.
Ansprüche können hierbei auch drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Von Vorteil ist, sich noch am Zielflughafen schriftlich die Flugverspätung bestätigen zu lassen. Doch auch ohne Bestätigung ist eine Geltendmachung der Entschädigungen möglich.