Wer, wie wir, im Verkehrsrecht (wir denken an den Unfallschaden, die Unfallrekonstruktion, Messfehler im Bußgeldverfahren, Wahrnehmbarkeitsbetrachtungen …) intensiv tätig ist, der hat tagtäglich mit Gutachten jeglicher Art zu tun. Und da es ganz offensichtlich so wirklich ohne Gutachten oft nicht geht, wollen wir mal damit anfangen, immer wieder einen aktuellen Blick in die Rechtsprechung zu auch diesem Thema zu werfen. Na dann wollen wir mal…
OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.2022, 7 U 33/21
Das Verschweigen von Vorschäden gegenüber dem eigenen Privatgutachter führt dann nicht zur Unbrauchbarkeit des Privatgutachtens und schließt damit einen Ersatzanspruch des Geschädigten nicht aus, wenn die von ihm verschwiegenen Vorschäden die Bestimmung des Wiederbeschaffungswerts nicht beeinflusst haben.
Quelle: zfs 2022, 623