ARBEITSRECHT

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Millionen Bundesbürger stehen in unserem Land in einem Arbeitsverhältnis, sei es nun als Arbeitnehmer oder aber Arbeitgeber. Die sog. abhängige Beschäftigung sichert vielen Menschen und deren Familien ihren Lebensunterhalt. In Zeiten steigender Arbeits- und Beschäftigungslosigkeit wird der Arbeitsplatz für den Arbeitnehmer immer wertvoller, so dass die Sorge um diesen stetig zuzunehmen scheint. Aber auch das Interesse des Arbeitgebers, dass ihn die Lohn- und Lohnnebenkosten nicht erdrücken und seine Wettbewerbsfähigkeit mindern, kann nicht außer acht bleiben. Bei einem Arbeitsrechtsstreit geht es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber daher regelmäßig um existenzielle Fragen.

Aus anwaltlicher Sicht bietet bereits der Abschluss des Arbeitsvertrages trotz zahlreicher gesetzlicher Vorgaben und Einschränkungen vielerlei Gestaltungsmöglichkeiten. Das bedeutet aber gleichzeitig auch, dass bestehende Vertragsmuster auf den Prüfstand zu stellen sind, da sich die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich des Arbeitsrecht ständig ändern.

Das Arbeitsverhältnis selbst bietet in vielen Situationen einen großen Beratungsbedarf. Abmahnungen und Kündigungen, Aufhebungsverträge, Betriebsvereinbarungen, Zeugnisse, Mobbing, Abfindungen spielen hierbei eine erhebliche Rolle.

Wir begleiten Sie gern bei der vertraglichen Gestaltung und stehen Ihnen in allen Fragen des Arbeitsrechts beratend zur Verfügung. Dies schließt auch die Vertretung in Arbeitsgerichtsprozessen, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren, ein.

Durch die bestehende Kooperation mit spezialisierten Steuer- und Unternehmensberatern sind wir in der Lage, Sie bei komplexen Fragestellungen bestmöglichst und umfassend zu betreuen. Auch und gerade in den Fällen etwaiger Liquiditätsengpässe, Insolvenzgefahr oder Sanierungsbedarf können wir kompetente Ansprechpartner empfehlen.