Einer unserer Schwerpunkte besteht in der Beratung und Betreuung in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten sowie im allgemeinen Schadensrecht/Personenschadensrecht.
Dieser gesamte Rechtsbereich ist besonders geprägt von einer weitreichenden Rechtsprechung, deren Kenntnis zumeist unumgänglich ist, um den Interessen der Mandanten in diesem Bereich vollauf gerecht werden zu können. Sollten Sie Geschädigter eines Verkehrsunfalles oder auch eines anderen Schadensereignisses geworden sein, werden wir Sie mit Rat und Tat bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadenersatz (Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Verdienstausfall bzw. Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden u.a.) und Schmerzensgeld begleiten. Auch die Kosten einer anwaltlichen Beauftragung sind im übrigen in der Regel vom Geschädigten zu erstatten. Eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Anwalt Ihres Vertrauens ist sicherlich anzuraten, um rechtliche wie auch praktische Fragen ohne großen Zeitverzug und auch Anspruchsverlust zu klären. Der Auseinandersetzung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung kommt dabei große Bedeutung zu. Der anwaltliche Rat kann oftmals auch bares Geld wert sein, wenn es darum geht, nach einem Schadensereignis eigene finanziell bedeutende Dispositionen und Entscheidungen zu treffen. Selbstverständlich werden wir Ihnen ebenso behilflich sein, wenn Sie selbst in Anspruch genommen werden und sich hiergegen verteidigen wollen.
Im Bereich des Verkehrsrechts stehen neben der Unfallschadenregulierung zudem Probleme im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern und Fahrverboten, der Erteilung sowie Wiedererlangung der Fahrerlaubnis im Vordergrund. Zudem wirft so mancher Kauf eines Kraftfahrzeuges Fragen und Probleme auf.
Rechtsanwalt Michael Liskewitsch ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltverein (DAV).