Das Familienrecht ist eine komplexe Materie. Ihr Recht ist daher Anwaltssache. Neben der Vertretung in Ehescheidungsverfahren sind wir Ihnen auch bei der Durchsetzung von Kindesunterhaltsansprüchen sowie der Gestaltung von Eheverträgen behilflich.
1. Ehescheidung
Auseinandersetzungen in Ehescheidungsverfahren sind für die Betroffenen immer auch eine persönliche Belastung. Das gesamte Verfahren ist oft von Emotionen zwischen den Parteien geprägt. Da nicht selten aber auch existentielle Fragen zu klären sind, ist es umso wichtiger, dass Sie von Anfang an ein Rechtsanwalt über die verschiedenen Möglichkeiten berät und Ihre Interessen auch vor Gericht durchsetzt.
Im Rahmen von Ehescheidungsverfahren sind folgende Probleme relevant:
- Trennungsunterhalt bis zur Scheidung
- Nachehelicher Unterhalt ab Rechtskraft der Scheidung
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Hausratsteilung
- Sorge- und Umgangsrecht bzgl. gemeinsamer Kinder
2. Kindesunterhalt
Mehrheitlich sind alleinerziehende Mütter mit ihren Kindern von der Nichtzahlung der Unterhaltsbeträge durch die Kindsväter betroffen. In diesem Fall wird der Unterhaltsschuldner aufgefordert, seine Einkommensverhältnisse mitzuteilen, so dass eine Berechnung der Unterhaltshöhe erfolgen kann. Sollte er freiwillig – wie so oft – an der Auskunftserteilung nicht mitwirken, ist auch eine klageweise Durchsetzung dieses Anspruchs möglich. Sollte der Unterhaltsschuldner trotz notfalls auch gerichtlich festgestellter Unterhaltspflicht den Unterhalt nicht zahlen, so bleibt letztlich nur die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in sein Vermögen. Nehmen Sie auch hier rechtzeitig Kontakt mit uns auf, damit sich nicht erst hohe Unterhaltsrückstände ansammeln, die dann nicht auf Anhieb nachgezahlt werden können.
3. Eheverträge / Scheidungsfolgenvereinbarung
Durch den Abschluss von Eheverträgen kann für den Fall späterer Scheidungen viel Konfliktpotential schon im Vorfeld ausgeschlossen werden. Zwar können die Parteien auch in laufenden Ehescheidungsverfahren noch eine Scheidungsfolgenvereinbarung treffen, allerdings ist dieser Fall in der Praxis relativ selten, da zu diesem späten Zeitpunkt nicht selten sämtliche rationale Lösungsversuche an den Emotionen der Parteien scheitern. Welche Punkte in welchem Umfang regelungsfähig sind, teilen wir Ihnen gern in einem persönlichen Beratungsgespräch mit.